Erhalten Sie ein E1 oder E2 Visum, um in den USA zu investieren.
Während ein einfaches ESTA für einen Urlaub oder eine Geschäftsreise in die USA ausreicht, ist für einen Aufenthalt in den USA und insbesondere für eine Arbeitsaufnahme ein Visum erforderlich. Es gibt verschiedene Arten von Visa, die für jeden Fall spezifisch sind. In diesem Artikel werden wir uns mit dem E1-Visum (Handelsvisum) und dem E2-Visum (Investorenvisum) beschäftigen.
E1- und E2-Visum: Was ist das?
In vielen Fällen wird die Entscheidung, in die USA zu ziehen, aus beruflichen Gründen getroffen. In den USA zu arbeiten ist jedoch nicht so einfach und erfordert ein entsprechendes Visum. Das Investoren- und Handelsabkommenvisum (E1 und E2) ermöglicht es Bürgern aus Ländern, die die von den USA beschlossenen Handelsabkommen akzeptiert und unterzeichnet haben, in den USA zu arbeiten, zu investieren und ein Unternehmen zu leiten. Die Bürger der folgenden Länder sind berechtigt, ein E1/E2-Visum zu beantragen:
Argentinien, Australien, Österreich, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Kanada, China, Kolumbien, Costa Rica, Estland, Äthiopien, Finnland, Frankreich, Georgien, Deutschland, Honduras, Iran, Irland, Italien, Jamaika, Japan, Korea, Liberia, Latvia, Luxemburg, Mazedonien, Mexiko, Niederlande, Norwegen, Emirat Oman, Pakistan, Paraguay, Philippinen, Slowenien, Spanien, Sri Lanka, Suriname, Schweden, Schweiz, Thailand, Togo, Türkei, Vereinigtes Königreich und Jugoslawien.
Das E1-Visum berechtigt einen Bürger, der die Handelsabkommen der US-Regierung unterzeichnet hat, von amerikanischem Boden aus Handel zwischen seinem Land und den USA zu treiben, während das E2-Visum Personen gewährt wird, die in die Gründung oder den Kauf eines Unternehmens in den USA investieren.
E1- und E2-Visa werden bei den Konsularabteilungen der US-Botschaft oder dem Konsulat im Land des Antragstellers beantragt. Die französische Botschaft befindet sich in Paris. Sie müssen einen Antrag stellen, der aus dem Formular DS-160 besteht, und diesen bei der Botschaft einreichen. Sie werden dann von der Botschaft kontaktiert, um ein persönliches Gespräch mit einem Botschaftsmitarbeiter zu vereinbaren, um die Relevanz Ihres Visumantrags zu beurteilen. Nach diesem Gespräch wird Ihnen eine Antwort mitgeteilt. Wenn der Bescheid positiv ist, wird das Visum innerhalb von 3-5 Tagen ausgestellt.
Wenn Ihnen das E1- oder E2-Visum verweigert wird, haben Sie die Möglichkeit, eine Green Card zu beantragen, d.h. eine Karte für den ständigen Wohnsitz in den USA. Um eine Green Card zu erhalten, können Sie einen Antrag stellen oder an der jährlich stattfindenden Green Card Lotterie teilnehmen. Es ist Ihnen jedoch strengstens untersagt, mit einem ESTA oder einem Nicht-Einwanderungsvisum wie dem J1-Visum eine berufliche Tätigkeit in den USA auszuüben. Die US-Behörden sind kompromisslos und sehr wachsam in Bezug auf illegale Einwanderung und Sie können sich in einer äußerst heiklen Situation befinden.
Wenn Sie ein E1- oder E2-Visum beantragen möchten, müssen Sie zunächst sicherstellen, dass Sie einen gültigen Reisepass besitzen und die Voraussetzungen für eines dieser Visa erfüllen.
Bedingungen für ein Visum der Kategorie E1 und E2
Die Bedingungen für ein Visum der Kategorie E1 und E2 unterscheiden sich.
Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums der Kategorie E1
- Das in den USA ansässige Unternehmen des Antragstellers sowie der Antragsteller selbst müssen die Staatsangehörigkeit eines Landes besitzen, das der Konvention angehört;
- Der Handel muss „beträchtlich“ sein, es muss ein ziemlich großes und kontinuierliches Geschäftsvolumen geben;
- Der Handel innerhalb des Unternehmens muss hauptsächlich zwischen den Vereinigten Staaten und dem Land, das Teil des Abkommens ist, stattfinden (mehr als 50 % des Handels muss in die USA gehen);
- Der Antragsteller des Visums muss den Status eines Managers haben und über hochspezialisierte Fähigkeiten verfügen, genau wie beim H1-B-Visum.
Bedingungen für die Erteilung eines Visums der Kategorie E2
- Der Investor (entweder eine natürliche Person oder eine juristische Person
) muss Bürger eines Landes sein, das Vertragspartei des Abkommens ist. - Die Investition muss erheblich und ausreichend sein, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.
- Die Investition darf nicht spekulativ oder ruhend sein.
- Die Investition muss erheblich mehr Einkommen generieren
als für den Lebensunterhalt des Investors und seiner Familie notwendig ist. - Der Antragsteller muss entweder einer der Hauptinvestoren oder
sein oder als leitender Angestellter beschäftigt sein. Er muss in die Vereinigten Staaten kommen, um
das Unternehmen zu entwickeln und zu leiten.
Das Visum der Kategorie E1 oder E2 erlaubt es der Familie des Inhabers des Visums, ebenfalls in den USA zu leben und zu arbeiten. Darüber hinaus ermöglicht es den Kindern, in den USA zu studieren. Bezüglich der Gültigkeitsdauer des Visums der Kategorie E-1 oder E-2 hat der Inhaber des Visums die Möglichkeit, dieses zu verlängern, solange das Unternehmen existiert und die Bedingungen für den Erhalt des Visums erfüllt. Es gibt derzeit keine Grenze für die Verlängerung.